Psychische Gefährdungs­beurteilung

Sie möchten die gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5 erfüllen und darüber hinaus einen Gewinn für Mitarbeitende und Unternehmen erzielen?

Sie wollen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern und psychische Belastungen reduzieren?
Sie suchen einen qualifizierten Anbieter und professionelle Beratung für das Thema psychische Gefährdungsbeurteilung?

 

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz in § 5 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Jeder Arbeitgebende ist somit verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung für die internen Arbeitsbedingungen vorzunehmen.

Von Seiten des Gesetzgebers gibt es jedoch noch keine klaren Vorgaben bezüglich der Durchführung im Allgemeinen und speziell der Erhebung im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Auch aus diesem Grund ist das Thema psychische Belastungen und Stress am Arbeitsplatz trotz zahlreicher Empfehlungen für viele Unternehmen nicht greifbar und es fehlt an konkreter Handlungsorientierung. Zusätzlich kommt hinzu, dass die ideale psychische Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen von individuellen Faktoren wie beispielsweise Ihrer Branche, den Tätigkeitsbereichen oder der Arbeitsplatzgestaltung abhängig ist.

Wir bieten Ihnen eine konkrete Handlungsorientierung und begleiten Sie mit einer für Sie maßgeschneiderten psychischen Gefährdungsbeurteilung, die Ihre individuellen Faktoren berücksichtigt.

Dabei gehen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen strukturiert vor:

  • Erhebung, Auswertung & Analyse der Belastungsfaktoren
  • Protokollierung und transparente Kommunikation der Ergebnisse
  • Kooperative Maßnahmenplanung, orientiert an Ihren Vorstellungen und Rahmenbedingungen
  • Ausführliche und methodisch saubere Dokumentation des gesamten Prozesses, die dem Gesetzgeber als Nachweis dient

Während des gesamten Prozesses stehen unsere Expertinnen und Experten eng mit Ihnen in Kontakt, um bestmöglich auf bereits vorhandene Maßnahmen, Kennzahlen und Aktivitäten einzugehen.

Um mit Ihnen ein optimales Ergebnis zu erzielen, richten sich unsere Messverfahren nach den Gütekriterien der DIN EN ISO 10075-3. Dabei steht Datenschutz für uns – nicht erst nach den Neuerungen im Datenschutzgesetz – selbstverständlich im Fokus und die Einhaltung dessen ist eines der obersten Ziele.


Lassen Sie uns auf Basis Ihrer Branche, Ihrer Bedürfnisse und Ihrer Möglichkeiten gemeinsam eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene psychische Gefährdungsbeurteilung nach gesetzlichen Ansprüchen entwickeln und mit Blick auf Ihre Ziele in die Umsetzung starten!